Corona-Pandemie
Nachdem der Bundesrat per 1. April 2022 die besondere Lage und der Regierungsrat des Kantons Aargau gleichzeitig die kantonale Covid-19-Verordnung aufgehoben haben, wurden die in der Stiftung azb geltenden Schutzbestimmungen neu beurteilt und weitere Lockerungen beschlossen.
Folgende Massnahmen zum Schutz der Menschen im azb sind weiterhin zu beachten:
- Das Tragen einer Maske ist für alle, d.h. Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher (inkl. Kunden, Lieferanten etc.) freiwillig, wird jedoch empfohlen, insbesondere, wenn sich mehrere Personen in kleinen Räumen aufhalten oder die Abstandsregel von 1.5 m nicht eingehalten werden kann
- Die repetitiven Tests werden vorerst einmal pro Woche weitergeführt. Die Teilnahme wird allen Mitarbeitenden empfohlen
- Wie bisher sind auch die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten
- Wie bisher bleiben Mitarbeitende bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung zuhause, melden sich beim Vorgesetzten und lassen sich testen
Für Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die azb-Hotline (Natel-Nr. 077 507 10 69) weiterhin zur Verfügung.
Berufliche Integration
Einen Beruf erlernen
Eine Beeinträchtigung nimmt einem Menschen viel von seiner Selbständigkeit. Umso wichtiger ist es, ihm eine Grundlage zu geben, um trotzdem ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
In Zusammenarbeit mit den IV-Stellen bietet die Berufliche Integration der Stiftung azb Menschen mit Unterstützungsbedarf eine angepasste berufliche Förderung für eine Eingliederung in die Betriebe der Wirtschaft an. Die Angebote sind zeitgemäss, den individuellen Bedürfnissen angepasst und umfassen Abklärungs-, Trainings- sowie Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten in verschiedenen Berufen und Begleitung im ersten Arbeitsmarkt.
Neben der fachlichen Qualifikation stehen ein positiver Umgang mit der Beeinträchtigung, die Förderung von Selbstständigkeit und der persönliche Reifeprozess im Vordergrund.
Sämtliche Leistungen sind gemäss den Vorgaben der Norm ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert.